Hygienebeauftragter Arzt – Refresher Kurs Lektion 1/2 (kostenpflichtig) Mai 2018
Live-Termin: 02.05.2018, 17.30 bis 19.00 Uhr
Alle zum Hygienebeauftragten Arzt qualifizierten Ärzte sind angehalten, sich regelmäßig fortzubilden, um über die neuen Entwicklungen in der Hygiene und Infektionsprävention in Kenntnis gesetzt zu werden bzw. bestehendes Wissen zu vertiefen.
Lektion 1 - Die Themen: Update zu Regelungen auf dem Gebiete der Krankenhaushygiene, mikrobiologische und epidemiologische Grundlagen von nosokomialen Infektionen unter besonderer Berücksichtigung des Antibiotikaeinsatzes, Analyse und Dokumentation von nosokomialen Infektionen, Umgebungsuntersuchungen, Anforderungen an Funktion, Bau und Ausstattung von bestimmten Funktionsbereichen, gezielte hygienisch-mikrobiologische Kontrollmaßnahmen.
Das Webinar erfolgt in Kooperation mit der Akademie für ärztliche Fortbildung Südbaden und dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene, Freiburg.
Die Fortbildung findet live als Webinar an zwei festen Terminen statt: Lektion 1: 02.05.2018, Lektion 2: 09.05.2018
Zur Erlangung der Bescheinigung und 8 CME ist die erfolgreiche Absolvierung beider Lernblöcke nötig.
Bei kurzfristiger Verhinderung wird eine Nachholoption (Video-Aufzeichnung + Test) angeboten.
Gebühr pro Lektion: 35,- (incl. 19% MwSt.), Gesamt: 70,-
Anmeldung über http://refresherkurs.medcram.de/Hygienebeauftragten_Arzt.php
Die Bundesärztekammer und die BLÄK (Bayerische Landesärztekammer) fordern zu mehr Transparenz bei der Förderung von Ãrztlichen Fortbildungen bzw. CME auf. Alle Fortbildungsveranstalter sind gehalten, potenzielle Teilnehmer von Fortbildungen darüber zu informieren, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen eine Fortbildung, z.B. durch die die pharmazeutische Industrie, finanziell unterstützt wird.
Dieser Verpflichtung kommen wir nach und informieren Sie hier über mögliche Interessenkonflikte der Autoren sowie die Höhe der Förderung der beteiligten Sponsoren.
Medcram ist für die technische Umsetzung und Zertifizierung der CME bei der BLÄK (Bayerische Landesärztekammer) und für die Veröffentlichung und Betreuung während der Laufzeit verantwortlich.