Wirtschaftliches Verordnen von Systemtherapien in der Dermatologie
Welche Auswirkung haben Wirtschaftlichkeitsprinzip und frühe Nutzenbewertung durch das AMNOG-Verfahren auf die Verordnungsfreiheit des Arztes in der Dermatologie? Welche Wirtschaftlichkeitsprüfungen können auf den niedergelassenen Dermatologen zukommen, welche Werkzeuge der Prüfvereinbarungen werden dabei eingesetzt? Welche Dokumentationspflichten hat der Arzt? Wie sieht die Versorgungssituation mit Systemtherapeutika / Biologika bei Patienten mit Psoriasis und Psoriasis Arthritis (PsA) in Deutschland aus? Aus medizinischer und rechtlicher Sicht legen ein Dermatologe und eine Fachanwältin für Medizinrecht die „Rechte und Pflichten" des Arztes in der Verordnung dar. Themen der Fortbildung:
Aktuelle Versorgungssituation mit Systemtherapeutika /Biologika in der Dermatologie unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede (Beispiel Psoriasis)
Wirtschaftlichkeitsprüfungen in Deutschland und Werkzeuge der Prüfvereinbarungen (u.a. Quotenregelungen wie Generika-Quote, Me-Too-Quote, Aut idem-Quote, Biosimilar-Quote) Leistungsanspruch des Versicherten in der GKV und Wirtschaftlichkeitsbegriff (§ 12 SGB V) Definition und Bedeutung Wirtschaftlichkeitsprinzip in der Verordnung Praxisbesonderheiten und Dokumentationspflicht des Arztes, Hilfsmittel zur Dokumentation S3-Leitlinie Therapie Psoriasis, Deutsches Psoriasis-Register PsoBest Regress und Regressvermeidung AMNOG, frühe Nutzenbewertung und Bedeutung des Erstattungsbetrags für die Wirtschaftlichkeit eines Arzneimittels Wirtschaftliches Verordnen moderner Systemtherapeutika / Biologika im Kontext der regionalen Biosimilar-Quoten am Beispiel von u.a. Apremilast Die Fortbildung Wirtschaftliches Verordnen von Systemtherapien richtet sich an niedergelassene Dermatologen.
Die Bundesärztekammer und die BLÄK (Bayerische Landesärztekammer) fordern zu mehr Transparenz bei der Förderung von Ãrztlichen Fortbildungen bzw. CME auf. Alle Fortbildungsveranstalter sind gehalten, potenzielle Teilnehmer von Fortbildungen darüber zu informieren, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen eine Fortbildung, z.B. durch die die pharmazeutische Industrie, finanziell unterstützt wird.
Dieser Verpflichtung kommen wir nach und informieren Sie hier über mögliche Interessenkonflikte der Autoren sowie die Höhe der Förderung der beteiligten Sponsoren.
Dr. Ralph von Kiedrowski erbringt mit seiner Dienstleistungsfirma CMS3 GmbH Beratungsleistungen, Registerforschung, Tätigkeiten als Prüfarzt bei interventionellen und nichtinterventionellen Studien, sonstige Dienstleistungen und wissenschaftliche Vorträge für folgende Unternehmen: ABBVie, ALK Scherax, Almirall Hermal, Biofrontera, Biogen, BMS, Boehringer INgelheim, Celgene, DermaPharm, Foamix, Gilead, Hexal, Janssen-Cilag, Leo,
Lilly, Medac, Meda, Menlo, MSD, Novartis,Dr. R. Pfleger, Pfizer, Regeneron, Sanofi, Stallergenes, Stiefel GSK, Tigercut und UCB
Medcram ist für die technische Umsetzung und Zertifizierung der CME bei der BLÄK (Bayerische Landesärztekammer) und für die Veröffentlichung und Betreuung während der Laufzeit verantwortlich.
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