Terminservice- und Versorgungsgesetz – was Ärzte jetzt wissen müssen
Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzt-Termine bekommen - das ist das Ziel des Gesetzes „für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG), das am 14. März vom Bundestag beschlossen wurde. Das Gesetz tritt am 11. Mai 2019 in Kraft. Was kommt auf niedergelassene Ärzte hier zu? Was müssen Sie in der Praxis beachten, worauf sich einstellen?
Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen. Sie sollen zentrale Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten werden und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche erreichbar sein. Parallel dazu wird das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte erhöht. In unterversorgten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten. Außerdem wird der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote erweitert und die Krankenkassen werden verpflichtet, für ihre Versicherten spätestens ab 2021 elektronische Patientenakten anzubieten.
TSVG – was ändert sich für Ärzte seit dem 11.5.2019? Dr. Lars Lindenau berichtet über: Änderungen zum Honorar,
Änderungen zu den Sprechstunden sowie Änderungen zum MVZ.
Der Bundestag hat am 14.03.2019 mit den Stimmen von Union und SPD das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet. Auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums wurde hierzu die Pressemitteilung Nr. 9 vom 14.03.2019 veröffentlicht.
Die Änderungen im TSVG lauten auszugsweise:
Patienten sollen schneller Termine bekommen; Ärzte sollen künftig mehr Sprechstunden anbieten; Facharztgruppen der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung müssen mindestens 5 Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten);
Ärzte werden für Zusatzangebote besser vergütet;
Weitere Themen: Ärztliche Versorgung auf dem Land wird verbessert;
Mehr Digitalisierung in der Versorgung: Die elektronische Patientenakte soll Alltag werden. Apps können vor allem chronisch Kranken helfen, ihren Patientenalltag zu organisieren. Deshalb erlauben wir den Krankenkassen, in den strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke (DMP) digitale Anwendungen zu nutzen.
Zeit für Fragen und Diskussion ist gegeben.
Die Bundesärztekammer und die BLÄK (Bayerische Landesärztekammer) fordern zu mehr Transparenz bei der Förderung von Ãrztlichen Fortbildungen bzw. CME auf. Alle Fortbildungsveranstalter sind gehalten, potenzielle Teilnehmer von Fortbildungen darüber zu informieren, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen eine Fortbildung, z.B. durch die die pharmazeutische Industrie, finanziell unterstützt wird.
Dieser Verpflichtung kommen wir nach und informieren Sie hier über mögliche Interessenkonflikte der Autoren sowie die Höhe der Förderung der beteiligten Sponsoren.
Ärztlicher Leiter Dr. med. J. de Zeeuw - Mögliche Interessenskonflikte durch Honorare für Studien, Vorträge oder Beratungen: keine.
Mögliche Interessenskonflikte durch Honorare für Studien, Vorträge oder Beratungen - Dr. jur. Lars lindenau: keine
Medcram ist für die technische Umsetzung und Zertifizierung der CME bei der BLÄK (Bayerische Landesärztekammer) und für die Veröffentlichung und Betreuung während der Laufzeit verantwortlich.
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