Update 2019 – Privatabrechnung GOÄ für den Hausarzt
Wie können Sie den großen Gebührenrahmen der GOÄ regelkonform ausschöpfen? Was ist wissenswert zur Abrechnung? Welche Optimierungsmöglichkeiten gibt es im Bereich sonographischer Leistungen und zur „Sprechenden Medizin“? Wie lassen sich Honorareinbußen durch GOÄ-Regelungen vermindern? Was müssen Sie bei Beratungs- und Untersuchungsleistung nach GOÄ beachten, damit Sie kein Geld verschenken? Sie erfahren im Webinar zur Privatabrechnung nach GOÄ für den Hausarzt:
Richtig abrechnen bei Untersuchungsleistungen, Ultraschallleistungen und Beratungsleistungen, wie Haus-(Besuch), Auslagen; Steigerungsfaktoren richtig ansetzen und begründen, Sachkosten/Auslagen berechnen, Zuschläge berücksichtigen;
Gerne vergessene Leistungen kennen: Unzeit-Zuschläge, Erschwernis-Zuschläge, Zuschläge für besondere Technik, Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen, Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen;
Auf- und Ausbau von IGeL-Angeboten, Kenntnis und richtige Anwendung der Regeln der GOÄ,
Regelmäßige „Revision“ der Abrechnung und Benchmarks zur Privatliquidation: Benchmarks sind wichtige Zukunftsindikatoren - fordern Sie Ihren Steuerberater und Ihre Abrechnungsstelle, diese haben (hoffentlich) das erforderliche Zahlenmaterial.
Anhand von zahlreichen praxisorientierten Beispielen wird aufgezeigt, wie Sie Ihre privatärztliche Abrechnung regelkonform optimieren und dokumentieren und wie sich Honorareinbußen durch GOÄ-Regelungen vermindern lassen. Zeit für Fragen und Diskussion ist gegeben.
Die Bundesärztekammer und die BLÄK (Bayerische Landesärztekammer) fordern zu mehr Transparenz bei der Förderung von Ãrztlichen Fortbildungen bzw. CME auf. Alle Fortbildungsveranstalter sind gehalten, potenzielle Teilnehmer von Fortbildungen darüber zu informieren, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen eine Fortbildung, z.B. durch die die pharmazeutische Industrie, finanziell unterstützt wird.
Dieser Verpflichtung kommen wir nach und informieren Sie hier über mögliche Interessenkonflikte der Autoren sowie die Höhe der Förderung der beteiligten Sponsoren.
Ärztlicher Leiter und Referent Dr. med. J. de Zeeuw - Mögliche Interessenskonflikte durch Honorare für Studien, Vorträge oder Beratungen: keine; Lukas Meindl: Der Referent ist Geschäftsführender Gesellschafter der Dr. Meindl & Partner Verrechnungsstelle GmbH, Nürnberg
Medcram ist für die technische Umsetzung und Zertifizierung der CME bei der BLÄK (Bayerische Landesärztekammer) und für die Veröffentlichung und Betreuung während der Laufzeit verantwortlich.
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