Medcram-Lernmodul | Antikorruptionsgesetz

– was ist erlaubt, was ist wann strafbar?

  Autoren/Autorinnen: Dr. jur. Lars Lindenau


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Der Beratervertrag mit dem Sanitätshaus, das geschenkte iPad, die nachträglichen Boni und Rabatte: Wie viel „rechte Tasche, linke Tasche“ ist erlaubt oder sogar strafbar? Welche Gefahren lauern? Welche Überraschungen drohen vom Finanzamt?

Das Seminar geht auf folgende Themen und Fragen ein:

Was meint Bestechlichkeit im Gesundheitswesen, wer kann sich strafbar machen, was ist eine Unrechtsvereinbarung, was ein „Vorteil“?
Wo finden sich die gesetzlichen Vorschriften zum Antikorruptionsgesetz?
Wer kann sich nach § 299a StGB strafbar machen?
Was versteht man unter einem Vorteil im Sinne des § 299a StGB?
Was bedeutet eine Unrechtsvereinbarung?
Gibt es eine Bagatellgrenze oder stellt jedes noch so kleine Geschenk einen unrechtmäßigen Vorteil dar?
Was ist mit Kooperationen, wenn angemessene Honorare bzw. Preise unterstellt werden dürfen?
Wie verhält es sich mit der Verletzung von Vorschriften berufsrechtlicher Natur?
Was ist Kooperationspartnern im Hinblick auf eine mögliche Strafbarkeit wegen Korruption zu raten?
Was ist mit Extravergütungen für Ärzte im Zusammenhang mit gesondert zu erbringenden Dokumentationsleistungen? Wie steht es um die so genannten Anwendungsbeobachtungen?
Was ist mit Beraterverträgen mit der Pharmaindustrie?
Wie verhält es sich mit Fortbildungsseminaren?
Wie sieht es mit Sponsoring aus?

Das Seminar klärt über die Grauzonen auf. Zahlreiche praxisorientierte Beispiele werden gegeben.

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Dr. jur. Lars Lindenau

Ärztlicher Leiter

Dr. jur. Lars Lindenau

Rechtsanwalt, Medizinrecht ETL Rechtsanwälte GmbH

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