Antikorruptionsgesetz – was ist erlaubt, was ist wann strafbar?
Live-Termin: 28.09.2017, 19.00 bis 20.00 Uhr
Der Beratervertrag mit dem Sanitätshaus, das geschenkte iPad, die nachträglichen Boni und Rabatte: Wie viel „rechte Tasche, linke Tasche“ ist erlaubt oder sogar strafbar? Welche Gefahren lauern? Welche Überraschungen drohen vom Finanzamt? Themen: Was meint Bestechlichkeit im Gesundheitswesen, wer kann sich strafbar machen, was ist eine Unrechtsvereinbarung, was ein „Vorteil“? Gibt es eine Bagatellgrenze, welche Kooperationen sind strittig? Das Seminar klärt über die Grauzonen auf. Zahlreiche praxisorientierte Beispiele. Zeit für Fragen und Diskussion ist gegeben.
Über den Referenten:
Dr. jur. Lars Lindenau ist Rechtsanwalt und spezialisiert auf Medizinrecht.
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/anwaelte/erlangen/lars-lindenau-AmLmAGZ-ZGR0ZQR2
Die Bundesärztekammer und die BLÄK (Bayerische Landesärztekammer) fordern zu mehr Transparenz bei der Förderung von Ãrztlichen Fortbildungen bzw. CME auf. Alle Fortbildungsveranstalter sind gehalten, potenzielle Teilnehmer von Fortbildungen darüber zu informieren, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen eine Fortbildung, z.B. durch die die pharmazeutische Industrie, finanziell unterstützt wird.
Dieser Verpflichtung kommen wir nach und informieren Sie hier über mögliche Interessenkonflikte der Autoren sowie die Höhe der Förderung der beteiligten Sponsoren.
Medcram ist für die technische Umsetzung und Zertifizierung der CME bei der BLÄK (Bayerische Landesärztekammer) und für die Veröffentlichung und Betreuung während der Laufzeit verantwortlich.