Medizinalcannabis bei Kindern, Jugendlichen und

jungen Erwachsenen – Behandlung in der Palliativsituation und andere Indikationen

  Autoren/Autorinnen: Prof. Dr. med. Sven Gottschling


Nach dem Cannabis-Gesetz ist die Verordnung von Medizinalcannabis bei schwerwiegenden Erkrankungen unter Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen erlaubt. Damit ist die Verordnung auch bei Patienten in der Palliativmedizin indiziert.

Hier steht – wie bei anderen palliativmedizinischen Behandlungen – die Sicherung der Lebensqualität im Vordergrund. Aus diesem Grund kann Medizinal-Cannabis auch bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Palliativmedizin eingesetzt werden trotz des Gebots Cannabisgebrauch im Kindes- und Jugendalter zu vermeiden.

Gibt es hier physiologische Unterschiede, die es in der Behandlung dieser Altersgruppe im Vergleich zu älteren Erwachsenen zu beachten gilt? Gibt es über den Einsatz in der Palliativmedizin hinaus Indikationen, die die Verordnung von Cannabis bei unter 27-Jährigen rechtfertigen würden? Welche Besonderheiten u. a. im sozialen Setting sind in der Therapie dieser Altersgruppe zu beachten? Auf diese Fragen geht Prof. Gottschling, Pädiater und Palliativmediziner an Universitätsklinikum des Saarlandes, im Seminar ein. Zudem stellt er das Vorgehen zur Verordnung und Behandlung von Cannabinoiden im Kontext der Palliativmedizin dar und gibt Fallbeispiele aus verschiedenen Altersgruppen.

Abschließend ordnet Prof. Gottschling die Ergebnisse der Begleiterhebung zum Cannabis-Gesetz ein.

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Prof. Dr. med. Sven Gottschling

Ärztlicher Leiter

Prof. Dr. med. Sven Gottschling

FA für Kinder- und Jugendmedizin, Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie, Palliativmedizin, Akupunktur. Universitätsklinikum des Saarlandes

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