Cannabis und Cannabinoide – Einsatz bei chronischen Schmerzen
Die Symptomatik „Schmerz“ stellt nach aktueller Begleiterhebung mit knapp 70% die häufigste Indikation für eine Verordnung von Cannabisarzneimitteln dar.
Wenn gängige Schmerzmittel nicht mehr helfen oder nicht vertragen werden, können seit März 2017 Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung Cannabisarzneimittel zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden. Verordnungsfähig sind dabei Cannabisblüten, synthetisches THC und Vollspektrumextrakte mit standardisiertem Gehalt an THC und/oder CBD. Auch die Fertigarzneimittel Nabiximols und Nabilon können grundsätzlich auch außerhalb der zugelassenen Indikationen eingesetzt werden.
Die genaue Wirkung von Cannabinoiden ist noch immer Gegenstand zahlreicher Studien, Übersichtsarbeiten zeigen jedoch eine überwiegend positive (wenn auch schwache) Wirksamkeit von Cannabinoiden in der Behandlung von chronischen Schmerzen. Auch wenn für die einzelnen Indikationen noch ein sehr heterogenes Bild vorliegt, so erfordert die schmerzmedizinische Betreuung ein pragmatisches Vorgehen.
Der Vortrag behandelt die Fragen der Wirksamkeit, Verträglichkeit und Sicherheit von Cannabis und Cannabinoiden in der (komplementären) Behandlung von Patienten in den Indikationen nozizeptiver, chronischer Schmerz, nicht-tumorbedingter chronischer Schmerz, viszeraler Schmerz, rheumatologisch ausgelöster Schmerz, Muskelschmerz und Fibromyalgie. Der therapeutische Einsatz bei neuropathischen Schmerzen ist gut belegt und wird in einem separaten Webinar behandelt. Neben zahlreichen Fallbeispielen aus der Praxis werden Verordnung, Ablauf des Antrags- und Genehmigungsverfahren, sowie konkrete Hinweise zum Vorgehen bei Ablehnung vorgestellt.
Die Bundesärztekammer und die BLÄK (Bayerische Landesärztekammer) fordern zu mehr Transparenz bei der Förderung von Ãrztlichen Fortbildungen bzw. CME auf. Alle Fortbildungsveranstalter sind gehalten, potenzielle Teilnehmer von Fortbildungen darüber zu informieren, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen eine Fortbildung, z.B. durch die die pharmazeutische Industrie, finanziell unterstützt wird.
Dieser Verpflichtung kommen wir nach und informieren Sie hier über mögliche Interessenkonflikte der Autoren sowie die Höhe der Förderung der beteiligten Sponsoren.
Referent - Mögliche Interessenskonflikte durch Honorare für Studien, Vorträge oder Beratungen - Prof. Dr. Dr. med. Joachim Nadstawek: Bionorica, Tilray, Aurora, Spectrum Cannabis, Vertamical, Canopy
Medcram ist für die technische Umsetzung und Zertifizierung der CME bei der BLÄK (Bayerische Landesärztekammer) und für die Veröffentlichung und Betreuung während der Laufzeit verantwortlich.
Tilray Deutschland GmbH - 7500 Euro - Erstellung, Akkreditierung und Hosting