CannaPraxis 3: Medizinal-Cannabis – was bedeuten die aktuellen Änderungen für Ärzte, Apotheker und Patienten? Eine Podiumsdiskussion
In der Verordnung und Erstattung von Medizinal-Cannabis für schwerwiegende Erkrankungen gab es in den letzten Wochen wichtige Gerichtsurteile sowie die lang erwarteten Detailregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Bundessozialgericht, November 2022: Der Senat präzisierte in vier Urteilen, wann im Einzelnen eine schwerwiegende Erkrankung als Voraussetzung einer Cannabistherapie anzunehmen ist. Dabei hatte er auf die konkreten Auswirkungen der mit Cannabis zu behandelnden Krankheiten und Symptome abgestellt. (Aktenzeichen B1KR21/21R, B1KR28/21, B1KR9/22R, B1KR19/22R).
März 2023: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Detailregelungen, die zukünftig bei der ärztlichen Verordnung von medizinischem Cannabis als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung gelten werden.
Welche Auswirkungen werden diese Änderungen für verordnende Ärzte, für Apotheker und die betroffenen Patienten haben?
Die neuen Beschlüsse werden sich nur langsam im Verschreibungsverhalten zeigen. Wie ist dies aber bei Anträgen und Genehmigungen? Hat sich hier etwas verändert?
Die Begleiterhebung sollte als Grundlage für die neuen Regelungen dienen. Welche Daten wurden hier erhoben, welche Ergebnisse flossen ggf. in die Bewertung ein?
Apotheken spielen eine zentrale Rolle bei der Verfügbarkeit von Medizinal-Cannabis. Wie ist aktuell der Stand der Therapie mit medizinischem Cannabis in Deutschland, aus der Perspektive des Apothekers? Welche Updates zu heutigen Produkten und Produkt-Entwicklungen können zukünftig erwartet werden?
Und nicht zuletzt – die Legalisierung von Cannabis bleibt in der politischen Diskussion, erste Eckpunkte für ein neues Gesetz wurden vom Gesundheitsminister vorgestellt. Wird eine Legalisierung von Cannabis auch die Verordnungs- und Erstattungspraxis von Medizinal-Cannabis verändern?
Ihre Fragen zählen! In der Podiums-Diskussion mit Impulsvorträgen namhafter ExpertInnen aus Medizin, Forschung und Apotheke wurden die neuen Regelungen vorgestellt, eingeordnet und mit dem Publikum zusammen diskutiert.
Die Bundesärztekammer und die BLÄK (Bayerische Landesärztekammer) fordern zu mehr Transparenz bei der Förderung von Ãrztlichen Fortbildungen bzw. CME auf. Alle Fortbildungsveranstalter sind gehalten, potenzielle Teilnehmer von Fortbildungen darüber zu informieren, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen eine Fortbildung, z.B. durch die die pharmazeutische Industrie, finanziell unterstützt wird.
Dieser Verpflichtung kommen wir nach und informieren Sie hier über mögliche Interessenkonflikte der Autoren sowie die Höhe der Förderung der beteiligten Sponsoren.
Ärztlicher Leiter - Mögliche Interessenskonflikte durch Honorare für Studien, Vorträge oder Beratungen - Prof. Dr. Dr. med. Joachim Nadstawek: Bionorica, Tilray, Aurora, Spectrum Cannabis, Vertamical, Canopy, Cogitando, Grow
Referentin - Prof. Dr. Kirsten Müller-Vahl - Mögliche Interessenskonflikte durch Honorare für Studien, Vorträge oder Beratungen: Grow
Referent - Dr. Dennis Stracke - Mögliche Interessenskonflikte durch Honorare für Studien, Vorträge oder Beratungen: Grow
Die potentiellen Interessenkonflikte werden von den Referenten detailliert im Vortrag vorgelegt.
Medcram ist für die technische Umsetzung und Zertifizierung der CME bei der BLÄK (Bayerische Landesärztekammer) und für die Veröffentlichung und Betreuung während der Laufzeit verantwortlich.
Grow Deutschland GmbH - 10.500 Euro - Durchführung, Akkreditierung, Honorare, Videoaufzeichnung